Rechtsstaatlichkeit schützen: Vertragsverletzungsverfahren gegen deutschen Alleingang an den Grenzen einleiten!

 

Per E-Mail an

Ihre Exzellenz Frau Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission

Seine Exzellenz Herrn Magnus Brunner, Mitglied der Europäischen Kommission

Frankfurt / Wien / Prag / Luxemburg / Amsterdam / Bern / Brüssel, den 12.06.2025

Rechtsstaatlichkeit schützen: Vertragsverletzungsverfahren gegen deutschen Alleingang an den

Grenzen einleiten!

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrter Herr Kommissar,

wir, Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Deutschland, Österreich,

Tschechien, Luxemburg, aus den Niederlanden, der Schweiz und von der europäischen

Dachorganisation ECRE, wenden uns in großer Sorge an Sie. In unserer Arbeit für die Rechte von

Schutzsuchenden setzen wir uns täglich für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ein –

grundlegende Werte, zu denen sich die Europäische Union selbst verpflichtet hat und auf denen das

europäische Projekt aufbaut. Die aktuellen stationären Grenzkontrollen an deutschen Grenzen und

die dort stattfindenden Zurückweisungen von Asylsuchenden stehen im klaren Widerspruch zu diesen

Grundwerten und verstoßen gegen geltendes EU-Recht. Zusätzlich drohen Verletzungen des

völkerrechtlich verankerten Verbots der Nicht-Zurückweisung.

Wir appellieren daher an Sie: Setzen Sie ein klares Zeichen für die Einhaltung des europäischen

Rechts! Bitte leiten Sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, um die

gemeinsamen Werte und Regeln der Union zu schützen und weiteren nationalen Alleingängen

entgegenzuwirken.

Das Verwaltungsgericht Berlin (VG 6 L 191/25) bestätigte am 02. Juni 2025, was offensichtlich ist: Die

Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Binnengrenzen sind rechtswidrig, da sie

gegen vorrangiges EU-Recht verstoßen. Am 7. Mai 2025, dem ersten Tag nach Amtsantritt der neuen

deutschen Regierung, hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt per Weisung angeordnet, ab

sofort basierend auf nationalem Recht auch asylsuchende Menschen an den Binnengrenzen

zurückzuweisen. Die eigentlich anwendbare Dublin-III-Verordnung fand keine Erwähnung. Zeitgleich

intensivierte die Bundesregierung die Grenzkontrollen.

Anfang Mai wurden drei aus Somalia stammende Asylsuchende an der Grenze zu Polen trotz

Asylantrag zurückgewiesen, darunter auch ein minderjähriges Mädchen. In diesen Fällen stellte das

Verwaltungsgericht im Eilverfahren die Rechtswidrigkeit der Zurückweisung fest. Die Kammer verwies

auf den Vorrang der Dublin-III-Verordnung. Zudem wies sie die Argumentation der Bundesrepublik

zurück, dass eine Notlage vorläge, aufgrund derer Artikel 72 AEUV angewendet und die Dublin-III-

Verordnung ausgesetzt werden könne.

Bereits im März 2025 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az. 10 BV 23.700) die

Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze für rechtswidrig befunden. Auch dieanderen Binnengrenzkontrollen halten mit Blick auf den strengen Anforderungsrahmen keiner

rechtlichen Prüfung stand.

Das Vorgehen der deutschen Bundesregierung verletzt die Rechte von Menschen, die nach einer oft

langen und gefährlichen Flucht in der Europäischen Union Schutz suchen. Nachdem viele von ihnen

bereits an den EU-Außengrenzen Not und Härte erlebt haben, werden sie nun auch an der deutschen

Grenze im Stich gelassen. Durch dieses Vorgehen Deutschlands wird zudem das gesellschaftliche

Vertrauen in die Europäische Union als Rechtsgemeinschaft untergraben. Nationale Alleingänge, die

geltendes EU-Recht missachten, widersprechen fundamental der Idee des europäischen

Rechtsstaates. Sie stärken europaweit rechtsextreme Kräfte, befeuern EU-Skepsis und tragen zu einer

gefährlichen Renationalisierung innerhalb der Union bei.

Anlässlich ihres 40-jährigen Jubiläums ist die Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums, die als

Herzstück europäischer Integration gilt, ernsthaft bedroht. Grenzkontrollen verhindern nicht, dass

Menschen in der Europäischen Union Schutz suchen, sondern machen die Flucht nur gefährlicher.

Zudem richten sie wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden an, sind kostenintensiv und auf

Dauer nicht aufrechtzuerhalten. Langfristig gefährden sie das europäische Projekt und den

Zusammenhalt der Union.

Die Europäische Union muss beweisen, dass sie die Stärke des Rechts über das Recht des Stärkeren

stellt. Gerade in Zeiten wachsender internationaler Herausforderungen und der zunehmenden

Bedrohung durch autoritäre Bewegungen ist die Europäische Kommission als „Hüterin der Verträge“

gefordert, die Einhaltung des EU-Rechts konsequent durchzusetzen und für europäische Lösungen

einzutreten.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Karl Kopp, Geschäftsführer, PRO ASYL, Deutschland

Lukas Gahleitner-Gertz, Jurist und Sprecher, Asylkoordination Österreich, Österreich

Martin Rozumek, Geschäftsführer, Organizace pro pomoc uprchlíkům / Organization for Aid to

Refugees (OPU), Tschechien

Sylvestre Wozniak, Geschäftsführer, Forum réfugiés, Frankreich

Serge Kollwelter, Koordinator, Ronnen Desch, Luxemburg

Sander Laban, Leiter Politik und Adocacy, Dutch Council for Refugees, Niederlande

Miriam Behrens, Direktorin, Schweizerische Flüchtlingshilfe, Schweiz

Josephine Liebl, Leiterin Advocacy, European Council on Refugees and Exiles (ECRE)

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